Bußgelder und Geldauflagen
zugunsten MS-Kranker
Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die DMSG Schleswig-Holstein e.V. eine wichtige Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, dass wir Menschen mit Multiple Sklerose in Schleswig-Holstein bestmöglich beraten und betreuen können und ihnen bei allen Fragen rund um die Krankheit hilfreich zur Seite stehen können.
Sie haben Fragen dazu? Rufen Sie uns gerne an unter 0431-560 15-0 oder schicken Sie uns eine » E-Mail.
Registereintrag:
Die DMSG Schleswig-Holstein wird im Vereinsregister mit der Registernummer VR 2842 beim zuständigen Registergericht, Amtsgericht Kiel, geführt. Ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister ist jederzeit einsehbar.
Gemeinnützigkeit:
Die DMSG Schleswig-Holstein ist vom Finanzamt Kiel unter der Steuernummer 19/290/81715 als gemeinnützig und mildtätig anerkannt, hier können Sie unseren aktuellen Freistellungsbescheid einsehen.
Verwendung:
Die DMSG Schleswig-Holstein e.V. verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Mitteilung einer Satzungsänderung: Die DMSG Schleswig-Holstein e.V. teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, auf ihrer Website mit.
Mitteilungspflicht:
Die DMSG Schleswig-Holstein e.V. informiert die zuweisende Behörde über den Eingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr wird das zuständige Oberlandesgericht zum Jahresanfang informiert.
Transparenz:
Die Buchhaltung der DMSG Schleswig-Holstein führt intern ein Geldauflagenkonto, womit der Eingang und die Verwendung von Geldauflagen jederzeit transparent nachvollziehbar ist.
Kontoverbindung für Geldauflagen/ Bußgelder:
Förde Sparkasse, IBAN: DE87 2105 0170 0000 2780 51, BIC: NOLA DE21 KIE